Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)
Bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten kann durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden, wobei diese Möglichkeit nur einmal innerhalb von fünf Jahren besteht.